Platzordnung Reisemobilstellplatz „Schleizer Dreieck“
Wir heißen Sie auf dem Reisemobilstellplatz „Schleizer Dreieck“ herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller Platzbenutzer bitten wir Sie, Störungen anderer Gäste und Anwohner zu vermeiden. Mit der Benutzung des Stellplatzes akzeptieren Sie nachfolgende Platzordnung.
Das Parken auf dem ganzjährig geöffneten Reisemobilstellplatz ist nur für Reisemobile mit gültigem Ticket gestattet.
Die Aufenthaltsdauer ist auf 14 Tage beschränkt.
Bei angekündigten Veranstaltungen ist die Nutzung des Reisemobilstellplatzes nicht möglich. In diesem Zeitraum muss das Gelände mit dem Reisemobil vollständig verlassen werden.
Verkehrs- oder verbotswidrig geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Zusätzlich behält sich der Betreiber das Recht vor, Anzeige wegen Gefährdung, Behinderung oder Besitzstörung zu erstatten.
Das Freihalten von Stellplätzen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ein Stellplatzwechsel ist nur nach Genehmigung des Betreibers möglich. Achten Sie bitte auf die Parzellierung zur Einteilung der Stellplätze.
Die Benutzung und Befahrung des Platzes erfolgen auf eigene Gefahr.
Auf dem Platz gilt die StVO sowie die Schrittgeschwindigkeit.
Das Umgrenzen der Stellplätze mit Einfriedungen ist verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, Verankerungen in den Boden zu bohren. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch die Reisemobile oder deren Ausrüstung gefährdet oder belästigt wird. Eventuelle Haftungsansprüche gehen in jedem Fall zu Lasten der Verursacher.
Offene Feuerstellen sind auf dem Reisemobilstellplatz nicht erlaubt.
Grillen ist nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Person und ausschließlich bei zulässiger Waldbrandstufe unter Einhaltung der jeweils geltenden Brandschutzauflagen gestattet. Bei Ausrufung erhöhter Waldbrandstufen kann das Grillen vollständig untersagt werden.
Hunde müssen auf dem Gelände angeleint sein. Alle „Hinterlassenschaften“ sind von den Haltern sofort zu entfernen. Die Belästigung anderer Gäste durch mitgebrachte Tiere ist zu vermeiden. Hunde, die gemäß dem Thüringer Gesetz über den Schutz vor gefährlichen Tieren (ThürTierGefG) als gefährlich eingestuft werden, sind nicht erlaubt.
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Platzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
Der Standplatz ist vor Abfahrt vollständig in Ordnung zu bringen. Abfälle jeder Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter und Container oder werden wieder mitgenommen. Abfalltrennung wird vorausgesetzt.
Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr. Wir bitten um rücksichtsvolles, ruhiges und nachbarschaftliches Verhalten. Es wird im Interesse aller Gäste und Anwohner gebeten, während der Nachtruhe Musik und laute Unterhaltung zu vermeiden. Die Nutzung von Lautsprechern oder anderen elektronischen Geräten darf nicht zur Belästigung anderer Gäste führen.
Die Nutzung von Klimageräten ist im Nachtzeitraum von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr untersagt.
Die Entsorgung von Abwasser (Grauwasser und von Fäkalien) ist nur in der Entsorgungsstation zulässig. Bitte benutzen Sie nur kläranlagenfreundliche Sanitärzusätze. Lassen Sie niemals Abwasser im Erdreich versickern und entsorgen Sie niemals direkt in die Regenwasserkanalisation.
Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Reisemobilstellplatz nicht gestattet.
Die Stromversorgung erfolgt über die vorhandenen Stromsäulen. Die Nutzung der Steckvorrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Es dürfen ausschließlich zugelassene und geprüfte Elektrogeräte verwendet werden, die den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Stromanschlüsse oder die Verwendung nicht geeigneter Geräte entstehen, haftet der Gast.
Die Betreiber übernehmen keine Haftung für Schäden oder Ausfälle an Strom- und Wasserversorgung. Störungen sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.
Für verlorene oder gestohlene Gegenstände auf dem Stellplatz übernehmen die Betreiber keine Haftung.
Die Betreiber bzw. deren Bevollmächtigte sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn die Stellgebühr nicht rechtzeitig entrichtet wurde, dieses zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf dem Übernachtungsplatz und im Interesse der übrigen Nutzer oder der Nachbarn erforderlich erscheint.
Im Notfall rufen Sie bitte die Notrufnummern (Feuerwehr 112, Polizei 110).
Betreiber des Reisemobilstellplatzes „Schleizer Dreieck“ ist die
Stadt Schleiz
Bahnhofstraße 1
07907 Schleiz
03663-4804-0
info@schleiz.de
www.schleiz.de